Bundestagswahl, Europawahl und Deutschenliste

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Neuwahlen zum Deutschen Bundestag und zum EuropäischenParlament und Informationen zur Deutschenliste.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 07.06.2009 werden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, am 27.09.2009 wird der Bundestag neu gewählt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können an der Wahl teilnehmen, sofern sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind.

Das Verfahren hierzu können Sie dem beigefügten Merkblatt und den Bekanntmachungen entnehmen.Weiterhin möchte das Konsulat Sie darüber unterrichten, dass sich alle Deutschen, die sich im Amtsbezirk des Konsulats Antalya aufhalten, ab sofort in einem onlinegestütztenVerfahren in eine Krisenvorsorgeliste aufnehmen lassen können. Auch zu diesem Thema ist ein Merkblatt beigefügt.Diese Informationen sind auch auf die Homepage des Konsulats zu finden.Für Rückfragen steht das Konsulat Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.Sie werden gebeten, diese Informationen in geeigneter Weise den hier lebenden Deutschen zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Urbschat Konsul

ANSCHRIFTYeşilbahçe Mah. 1447 Sok.B. Gürkanlar Apt. 5/1407100 Antalya TürkeiINTERNET: www.antalya.diplo.deTEL + 90 242 314 11 01, 314 11 02FAX + 90 242 321 69 14Bearbeitet von: Frank Urbschatl@antal.diplo.deYeşilbahçe Mah. 1447 Sok. B. Gürkanlar Apt. 5/14 07100 Antalya Türkei 

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Bekanntmachungfür Deutsche zur Wahl zum Deutschen BundestagAm 27. September 2009 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnungmehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahlteilnehmen.Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland 1) mindestensdrei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1) gewohnt oder sich dort sonstgewöhnlich aufgehalten haben;2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragungerfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieserBekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 07. September 2009 oder später beider zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 derBundeswahlordnung).Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029BONN, GERMANY,- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschlandangefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der BundesrepublikDeutschland.Antalya, den 02.02.2009 Konsulat der Bundesrepublik DeutschlandYesilbahçe Mah. 1447 SokakB.Gürkanlar Apt. 5/14AntalyaBesucherzeiten:werktags 09:00 – 12:00 UhrTel.: (0242) 314 11 01/02

————–1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost) 

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Bekanntmachungfür Deutsche zur Wahl zum Europäischen ParlamentAm 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der BundesrepublikDeutschland statt.Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnungmehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahlteilnehmen.Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie1.1 seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eineWohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfristwird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)oder1.2 in anderen Gebieten leben und vor ihrem Fortzug nach dem 23. Mai 1949 aus der BundesrepublikDeutschland 1.) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1.)gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragungerfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieserBekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 18. Mai 2009 oder später bei der zuständigenGemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029BONN, GERMANY- den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschlandangefordert werden.Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischenVertretungen der BundesrepublikDeutschland.Antalya, den 02.02.2009 Konsulat der Bundesrepublik DeutschlandYesilbahçe Mah. 1447 SokakB.Gürkanlar Apt. 5/14 Antalya - Besucherzeiten:werktags 09:00 – 12:00 UhrTel.: (0242) 314 11 01/021) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)). 

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Informationen zur Wahlteilnahme aus dem AuslandDeutsche können auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Wahlen teilnehmen. Zu unterscheidenist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter inDeutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehrin Deutschland haben.1. Deutsche mit Wohnsitz in DeutschlandDeutsche, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten und nach wie vor einen Wohnsitz inDeutschland haben, können jeweils einen Antrag auf Briefwahl stellen und so an allen Wahlen (Europa-,Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) teilnehmen. Der Antrag für die Briefwahl kanndurch Ausfüllen des Wahlscheinsantrags, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktist, oder auch ohne Verwendung der Rückseite schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedochtelefonisch) unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der Wohnanschrift gestelltwerden. Bei Antritt des Auslandsaufenthalts vor Übersendung der Wahlbenachrichtigung, diegrundsätzlich an die Meldeanschrift gesandt wird, wird empfohlen, mit der Wohnsitzgemeinde Rücksprachezu nehmen.2. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im AuslandDeutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben,können in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen. Die Teilnahme an deutschenLandtagswahlen sowie an deutschen Kommunalwahlen ist bei dauerhaftem Aufenthalt im Auslandohne entsprechenden Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht möglich. Nähere Informationenhierzu erhalten Sie von den Innenressorts der Länder. Die dauerhaft im EU-Ausland lebenden Deutschenkönnen an den Kommunalwahlen ihres Aufenthaltslands teilnehmen.a) Bundestagswahlen am 27. September 2009Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen alle Deutschen im Sinne des Artikels116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben,sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen inder Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der neuen Bundesländer) eine Wohnung innegehabtoder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Die Einzelheiten für die Wahlteilnahme sind in derBundeswahlordnung (BWO) geregelt.Auf schriftlichen Antrag werden die im Ausland lebenden Deutschen in das vor jeder Wahl neu zu erstellendeWählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie vor ihrem Fortzug aus der BundesrepublikDeutschland zuletzt gemeldet waren (§§ 16 bis 18 BWO).Der Antrag muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (6. September 2009) bei der letztenWohnsitzgemeinde in Deutschland eingehen. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnismuss ferner eine eidesstattliche Versicherung des Inhalts abgegeben werden, dass der Antragstellerwahlberechtigt ist und keinen anderen Antrag bei einer anderen Gemeinde auf Eintragung in das Wählerverzeichnisgestellt hat. Aufgrund der räumlichen Distanz zu der letzten Wohnsitzgemeinde inDeutschland, wird der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zugleich als Antrag auf Erteilungeines Wahlscheines (zur Briefwahl) gewertet. Mit dem Wahlschein werden mithin, soweit derWahlberechtigte nicht ausdrücklich die Wahl vor dem Wahlvorstand wünscht, automatisch die Briefwahlunterlagenzugesandt.Das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Wahl des 17. DeutschenBundestags am 27. September 2009 nebst einem Merkblatt kann bereits von der Internetseite desBundeswahlleiters herunter geladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Bei Be-darf könnenschriftliche Exemplare des Antragsformulars bei den diplomatischen und berufs-konsularischen Vertretungender Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundes-wahlleiter und bei den Kreiswahlleiternangefordert werden. Alle Informationen finden Sie rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahlauch noch einmal aktualisiert auf den Internet-seiten Ihrer Botschaft, des Bundeswahlleiters (www.-bundeswahlleiter.de) sowie des Auswär-tigen Amts unter: (http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlen.html).b) Europawahlen (in Deutschland am 7. Juni 2009)Im Ausland lebende Deutsche können auch an den Europawahlen teilnehmen. Hierbei haben Sie dieWahl, wo Sie teilnehmen möchten:Einerseits besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an den Europawahlen in Deutschland teilzunehmen.Dafür gelten die oben gemachten Ausführungen zu den Bundestagswahlen sinngemäß, wobei es ausreicht,seit mindestens drei Monaten in den Gebieten eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Unionzu wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufzuhalten. Das Antragsformular für die Eintragung in eindeutsches Wählerverzeichnis zur Europawahl am 7. Juni 2009 nebst einem Merkblatt kann bereits vonder Internetseite des Bundeswahlleiters herunter geladen und direkt am Computer ausgefüllt werden.Jeder Bürger der Europäischen Union kann aber statt in seinem Herkunftsland auch in seinemWohnsitzland an den Europawahlen teilnehmen, sofern dieses Land Mitglied der EU ist. Ziehen Sie esalso vor, sich durch die Kandidaten und Parteien Ihres Wohnsitzlandes im Europaparlament vertretenzu lassen, ist hierfür allerdings die Eintragung in die Wählerliste Ihrer Wohnsitzgemeinde erforderlich.Da es noch kein einheitliches europäisches Wahlgesetz gibt, richten sich eine Reihe von Bestimmungen(z.B. der Wahltag, das Wahlalter) nach nationalem Wahlrecht. [Hier kann die AV nationaleBesonderheiten ergänzen] In jedem Fall ist es verboten, mehr als eine Stimme abzugeben. Dies giltauch für Auslandsdeutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit; jeder Unionsbürger hat nur eine Stimme.Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulatsim Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesonderewegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommenwerden. 

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Deutschenliste und KrisenvorsorgeAlle Deutschen, die – auch nur vorübergehend – im Amtsbezirk des Konsulats Antalya, also in denProvinzen Antalya, Burdur und Isparta, leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden.Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Konsulat rät, von dieser Möglichkeit Gebrauchzu machen, damit es – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mitDeutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren.Die elektronische Registrierung soll die bisher manuell geführte Krisenvorsorgeliste des Konsulatsersetzen. Wir bitten daher auch die deutschen Staatsbürger, die bereits in der Deutschenliste registriertsind, ihre Daten über das Internet einzugeben. Sie werden künftig automatisch in regelmäßigen Abständenaufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen die Vollständigkeitund Aktualität der Registrierungen im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigungsichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungendeshalb im eigenen Interesse.Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mailinfo@antalya.diplo.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 314-11-01/02 an.Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf der Internetseite des Konsulats unterwww.antalya.diplo.deDie Registrierung ist unter folgendem Link möglich:https://service.diplo.de/elefand/login.do - Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt derTextabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen,kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 

4 Responses to “Bundestagswahl, Europawahl und Deutschenliste”

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