Immobilienverkauf in der Türkei geht mit Volldampf weiter…

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Nach einigen Wochen einer gewissen Rechtsunsicherheit ist es nun vom Parlament verabschiedet, das neue Gesetz zur Regelung des Kaufes von Immobilien durch Ausländer in der Türkei. Es muss nun nur noch durch den Präsidenten unterzeichnet und in Umlauf gebracht werden.

Wie vorhersehbar brachte das Gesetz keine besonderen Veränderungen, die den privaten Immobilienkäufer betreffen. Es war, ist und bleibt nach wie vor möglich, sich hier an der türkischen Riviera oder in der ganzen Türkei eine Immobilie zu kaufen. Die Änderung sollte auch nicht diese Kaufgruppe der Residenten oder der Freunde einer Ferienimmobilie betreffen. Grundlage war, dass ausländische Investorengruppen
erhebliche Ländereien aufgekauft haben. Durch den Aufkauf dieser Ländereien, durch die auch Flüsse verliefen, waren die nationalen Interessen der Türkei stark gefährdet. Wasser ist nicht nur die Lebensader eines jeden Volkes, sondern für die Türkei auch ein wichtiges Handelsgut. Nachdem dieses Gesetz im Jahr 2006 schon
einmal geändert wurde und eine größenmäßige Begrenzung vorgenommen wurde, haben diese ausländischen Investoren zu einer recht einfachen List gegriffen. Es wurde einfach eine türkische GmbH gegründet, die dann kaufen konnte wie ein gebürtiger Türke.

Nunmehr wurde dieses in der neuen Gesetzesänderung in der Form abgeändert, dass türkische Firmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung nur noch Grundstücke oder Immobilienbesitz erwerben können, wenn diese Firma auch entsprechend ihres Geschäftszweckes tätig ist und nicht nur dafür gegründet wurde, um Immobilien zu kaufen. Alle anderen Gesetzesbestimmungen sind im wesentlichen geblieben oder wurden nur geringfügig geändert.

Wie schon eingangs erwähnt, war durch diese Gesetzesänderung niemals geplant, den Immobilienkauf einer Wohnung oder einer Villa durch Ausländer in irgendeiner Form einzuschränken oder zu verbieten. Nach wie vor, ist das grundbuchliche Eigentum von ausländischen Immobilien gesetzlich und staatlich garantiert und gesichert. Unbeeinträchtigt können also Immobilienkäufer sich eine Wohnung oder Villa zulegen.

Aus gegebenem Anlass weißt der ALANYA BOTE noch mal alle Kaufinteressenten eindringlich darauf hin, sich bei einem möglichen Kauf unbedingt der Hilfe einer staatlich zugelassenen und TSE-zertifizierten Firma zu bedienen. Bitte dringend Hände weg von Handymaklern, Strassenverkäufern oder angeblichen guten Freunden die einem gerne
behilflich sind. Bedenken Sie lieber Leser, nirgendwo auf der Welt, auch nicht in Alanya, werden Dienstleistungen völlig kostenlos erbracht.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Kaufinteressenten ihren Leichtsinn und ihre Gutmütigkeit teuer bezahlt haben. Lassen Sie sich Zulassungsurkunden, Steuer- und Gewerbeanmeldungen und dergleichen zeigen. Bei ausländischen Maklern sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese auch eine arbeitsrechtliche Erlaubnis des türkischen Arbeitsministeriums besitzen. Da der Immobilienverkauf an der türkischen Riviera boomt, versuchen natürlich viele Glücksritter auf diesen interessanten Zug aufzuspringen. Darum noch mal, nur bei zugelassenen Firmen und bei ausländischen Verkäufern mit Arbeitserlaubnis. Ansonsten kann es für den Kaufinteressenten zu unliebsamen Überraschungen führen.

Wenn Sie lieber Leser, liebe Leserin diese kleinen Ratschläge befolgen, können Sie hier qualitativ hochwertige Objekte zu vernünftigen Preisen erwerben und leben sorgenfrei damit.

Haben Sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht, schreiben Sie uns diese.
Der ALANYA BOTE freut sich über jede Zuschrift und versucht mit Berichterstattungen in lockerer Folge diese Missständen einzuschränken. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie uns auch positive Erfahrungen beim Immobilienkauf mitteilen würden.

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Webmaster: Yiğit Demirel

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