Zusammen mit VERSICHERUNGS Gesetz wird der Versicherungssektor von neuem aufgebaut.
Laut Gesetz dürfen Schüler, Hausfrauen oder Rentner Nebenberuflich nicht als Versicherungsmarkler tätig sein. Für Broker, Versicherungsexperten und Agenturen ohne Gewerbe werden Freiheitsstrafen in Höhe von 1 bis 3 Jahren und Geldstrafen vorgesehen.
Das Gesetz für die Versicherergenehmigung wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Mit dem Gesetz dürfen Versicherungsgesellschaften und Gegenversicherungsfirmen, ausser Versicherungstätigkeiten und direkt damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten keine andere Tätigkeiten ausüben. Versicherunggesellschaften dürfen nur in eine der Gruppen für Lebensversicherung oder ausserhalb der Lebensversicherung tätig sein. Der Kapitalbetrag, damit die Gesellschaft mit der Tätigkeit beginnen kann, wird vom Staatssekretär des Schatzamtes bestimmt, dieses Kapital darf nicht unter 5 Millionen YTL sein. Innerhalb des Gesetzes wird eine Versicherungskonsolidierungsausschuss gebildet.
Bei den Wahlen des Türkischen Versicherung- und
Gegenversicherungsgesellschaftenverbands dürfen politische Parteien keine Kandidaten zeigen. Die Gründung von Versicherungs- und Gegenversicherungsgesellschaften als Aktiengesellschaft und Genossenschaft ist zwangsläufig. Versicherungs- und Gegenversicherungsgesellschaften dürfen keinerlei andere Tätigkeiten ausser Versicherungstätigkeiten und direkt damit in Verbindung
stehenden ausüben.




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